Trike Parts and more … Ihr Spezialist rund ums Trike
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1. Mietpreise
Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Im Mietpreis enthalten ist eine
Vollkaskoversicherung ohne Schutzbrief, im Schadensfall fällt eine Selbstbeteiligung bis
EUR 2500,- an. Es wird empfohlen einen Mitwagenschutz der HanseMerkur abzuschließen.
1.1 Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Eine Rücknahme
erfolgt nur zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei Fahrzeugrücknahme vor Ablauf der
vereinbarten Mietzeit ist der volle Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird für
jede angefangener Stunde, die über die im Mietvertrag vereinbarte Zeit hinausgeht, EUR 25,- bis
max. zur Höhe vom Tagesmietpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
behält sich der Vermieter vor.
2. Kaution
Bei Übergabe muss eine Kaution von EUR 250,- in bar hinterlegt werden. Bei Rückgabe wird die
Kaution zurückerstattet sofern der erste Augenschein eine Unversehrtheit des Fahrzeugs zeigt.
Beim anschließenden Fahrzeug - Check können allerdings Nachforderungen entstehen, falls
Mängel oder Beschädigungen nachträglich festgestellt werden.
3. Zahlungsweise
Der Mieter ist verpflichtet, die Miete bei Abholung des Trikes in bar zu bezahlen. Der Vermieter
behält sich vor, eine Anzahlung von 50% auf den Mietpreis bereits bei Reservierung des Trikes im
Voraus zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an den
Mietvertrag gebunden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
4. Reservierung, Rücktritt, Umbuchung
Sie können Ihr Trike persönlich, schriftlich oder per E-Mail buchen. Der Mietvertrag kommt mit dem
Zugang der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Reservierungsbestätigung zustande. Bei
Rücktritt vom Vertrag, bis drei Tage vor Mietbeginn, sind 50% des Mietbetrages fällig, danach der
volle Gesamtmietpreises It. Reservierungsdaten. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt wird der volle
Mietpreis berechnet. Terminverschiebungen sind bis 28 Tage vor dem Buchungstermin kostenlos,
danach werden EUR 25,- Umbuchungspauschale pro Trike berechnet.
5. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters/berechtigten Fahrers muss 25 Jahre betragen. Des Weiteren muss
der Mieter/berechtigte Fahrer drei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer benutzt werden. Ein Verstoß
dagegen führt in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes und der Mieter ist in diesem
Fall in der persönlichen Haftung. Der Mieter ist verpflichtet Namen und Anschrift bekannt zu
geben.
6. Übergabe, Rückgabe
Die Abholung und Rückgabe der Trikes erfolgt nur zu den im Mietvertrag angegebenen Zeiten -
bzw. nach Rücksprache mit dem Vermieter. Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand und
vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Durch die Abnahme erkennt der Mieter
den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an. Differenzmengen beim Kraftstoff werden mit
EUR 2,50 pro Liter in Rechnung gestellt.
7. Pflichten des Mieters
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, dass ihm überlassene Fahrzeug, Helme und Regenbekleidung mit
der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu behandeln. Beschädigungen können in Rechnung gestellt
werden. Vollgasfahrten und übermäßige Belastungen für das Fahrzeug sind zu vermeiden. Bei
nachgewiesener Überbelastung (Daten aus der GPS Überwachung) des Trikes, wie z.B. zu hohe
Drehzahlen des Motors oder das „schleifen lassen“ der Kupplung, kommt der Mieter in vollem
Umfang für den Schaden auf.
7.2 Im Straßenverkehr ist das Trike/Mietfahrzeug gemäß der StVO zu bewegen. Verkehrsdelikte
und Unfallschäden am Mietfahrzeug, die bei nicht Einhaltung der StVO verursacht wurden, gehen
zu Lasten des Mieters.
8. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
8.1 zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests
8.2 zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst
gefährlichen Stoffen
8.3 zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten auch wenn diese nur nach dem Recht des
Tatortes mit Strafe bedroht sind
8.4 zur Weitervermietung und Verleihung
8.5 Beförderung von Kindern unter 12 Jahren oder einer Körpergröße unter 1,50 m. Der Mieter
haftet für Schäden und Unfallschäden unbeschränkt.
8.6 Fahrten auf der Autobahn (nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter). Bei
nicht Einhaltung werden EUR 0,50 pro gefahrenem Autobahn-km berechnet.
8.7 Fahrten bei vorherigem Drogen- oder Alkoholgenuss
9. Schutzbrief
Dem Mieter wird empfohlen, zur eigenen Sicherheit, für die gesamte Mietdauer einen In- und
Auslandschutzbrief abzuschließen, damit im Notfall die Versorgung mit Ersatzteilen, die
Abschleppgebühren und ggf. Ihre Heimreise gewährleistet ist. Die Kosten der Rückführung des
Fahrzeugs, des Fahrers und Beifahrers nach einem Unfall oder nach einem technischen Defekt,
außer bei fahrlässig verursachten Ausfällen durch den Vermieter, hat der Mieter zu tragen.
Beauftragt der Mieter den Vermieter mit abschleppen oder bergen des Fahrzeuges, belaufen sich
Abschlepp- und Bergekosten wie folgt: EUR 2,50 für Leerfahrt pro km, EUR 3,- für beladene
Fahrten pro km und EUR 75,- pro Stunde für Fahrer und Berghelfer.
10. Auslandsfahrten
Fahrten nach Österreich, Frankreich, Italien und die Schweiz sind gestattet. Fahrten in die Schweiz
müssen dem Vermieter vorher angemeldet werden. Für Fahrten in die Schweiz durch Mieter die
dem Schweizer Staat angehören, ist eine besondere Einfuhrbestätigung durch den Mieter an der
Schweizer Grenze auszufüllen. Der Mieter ist verpflichtet, diesen Vorgang an der Schweizer
Grenze zu tätigen. Sollte der Mieter dies nicht einhalten, so geht die komplette Haftung auf den
Mieter persönlich über. Für anfallende Autobahn- oder Mautgebühren ist der Mieter selbst
verantwortlich. Zur Einhaltung der länderspezifischen Regelungen und Vorschriften, welche es für
die Nutzung eines Trikes gibt (z.B. Helmpflicht, Handschuhpflicht in FR), ist der Mieter selbst
verantwortlich.
11. Reparaturen
Reparaturen um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, müssen durch den
Mieter sofort nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden.
12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall sofort den Vermieter zu verständigen, außerdem die Polizei,
wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt
wurden oder der voraussichtliche Schaden EUR 250,- übersteigt, sofern nicht anders die
erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Außerdem sind Fotos vom Unfallort und
vom Mietfahrzeug und oder anderen beteiligten Fahrzeugen anzufertigen. Gegnerische Ansprüche
dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter sowohl
dem Vermieter als auch der Polizei anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei
geringfügigem Schaden, einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der
Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger
Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
13. Haftung des Mieters
13.1 Der Mieter haftet bei Schäden für Reparaturkosten.
13.2 Der Mieter haftet für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-,
medikamente- oder drogenbedingte Fahruntauglichkeit entstanden ist. Hat der Mieter Unfallflucht
begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 7 verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die
Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt.
13.3 Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden die bei der Benutzung durch einen nicht
berechtigten Fahrer (Ziffer 5) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 8) durch das Ladegut oder durch
unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
13.4 Bei Verstößen gegen in- oder ausländische Vorschriften haftet der Mieter für alle daraus
entstehenden Folgekosten (Beschlagnahmung).
13.5 Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
13.6 Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Vollkasko mit SB EUR 2500, ohne Schutzbrief.
14. Haftung des Vermieters
Für durch die Versicherung nicht gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters
bei Sach- und Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur
Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.
15. Datenschutzklausel
Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen
allgemeinen Vertrags-/Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken gemäß den gesetzlichen
oder sonstige öffentliche – rechtliche Bestimmungen zu speichern und zu verwerten.
Mehr Informationen zum Datenschutz bei Trike Parts and more hier.
16. Daten GPS
16.1 Daten aus der GPS Überwachung werden gespeichert.
16.2 Daten die Ausgelesen werden können: Position – Geschwindigkeit – Fahrzeugdaten (wie z.B.
Motorendrehzahl, Motoren und Kühlwasser Temperatur, Batteriespannung)
16.3 Daten werden ausgelesen und überprüft bei: Diebstahl, Aufklärung von Straftaten, bei
Schäden am Fahrzeug, Unfällen, Zeit Überschreitungen der Mietdauer.
Datenschutz Nutzung eines externen Trackingsystem
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle vertraglichen, und mit dieser Vereinbarung im Zusammenhang stehenden
Ansprüche, ist für Vollkaufleute das Amtsgericht Rottweil bei einem Streitwert von unter EUR
5000,-. Bei einem darüberhinausgehenden Streitwert ist das Landgericht Rottweil zuständig.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies
auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen
so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
19. Mietvertrag ,AGB und Datenschutz
Der Mietvertrag, sowie die allgemeinen Geschäftsbedienungen und Datenschutz sind mit der Unterschrift
des Mieters vom Mieter anerkannt worden.
letzte Aktualisierung: 30.01.2021
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